Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 30. März 2021
§ 87

§ 87 – Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Kurz erklärt

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